Mitteilungspflicht für Kassensysteme, Kassen Finanzamt Meldung (KFM) §146a AO
Haben Sie sich schon über die aktuelle Gesetzesänderung seit dem 01.01.2025 informiert?
Seit 2025 ist die ANMELDUNG VON KASSENSYSTEMEN (KFM) beim Finanzamt verpflichtend. Diese Neuerung basiert auf §146a (4) der Abgabeordnung (AO) und dient der steuerlichen Erfassung und Überwachung von Geschäftsvorgängen.
Was muss gemeldet werden?
– Art des Kassensystems
– Seriennummer
– Anschaffungs- oder Außerbetriebnahme
– Art der technischen Sicherheitseinrichtung
Diese Fristen und Besonderheiten müssen Sie beachten:
– Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis 31. Juli 2025
– Für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats
– Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
– Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig
Diese Maßnahme dient dazu, dass das verwendete Kassensystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und manipulationssicher ist. Somit wird zukünftig Steuerhinterziehung verhindert.
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Rechtlicher Hinweis (Rechtsberatung):
Bereitgestellte Unterlagen, technische Dokumente sowie Erklärungen dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.