E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 (E-Rechnung)

 

Sind Sie bereits über die bevorstehenden Regelungen der E-Rechnungen informiert? Ab dem Jahr 2025 steht eine Veränderung bevor: Eine Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang von E-Rechnungen im Geschäftskundenbereich (B2B) wird gesetzlich festgeschrieben.

Dies bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen verpflichtet sind, ihre Rechnungen elektronisch zu empfangen.

Ab dem 01.01.2027 sind alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von ab 800.000 Euro dazu verpflichtet, im B2B-Bereich elektronische Rechnungen zu versenden. Diese Regelung gilt auch für alle anderen Unternehmen ab dem 01.01.2028.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

  • Kleinbeträge (bis 250 Euro)
  • Fahrausweise
  • Steuerbefreite Lieferungen und Leistungen nach UStG § 4 Nr. 8 bis 29
Wie wird die E-Rechnung zugestellt ?
Aktuell enthält die neue gesetzliche Regelung keine Vorgabe zum Übermittlungsweg von elektronischen Rechnungen. Ihre persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen auch gerne unter der 02064 / 8 29 06 -0 zur Verfügung.

Rechtlicher Hinweis (Rechtsberatung):
Bereitgestellte Unterlagen, technische Dokumente sowie Erklärungen dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.

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