Die nicht Beanstandungsregelung der Kassensicherungsverordnung endet am 30.09.2020.

Gesetzliche Anforderung

Ab dem 30.09.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen und PC-Kassensysteme, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf ihrem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Kassensysteme eine TSE (technische Sicherheitseinrichtung, Hardware welche Zahlungen signiert) unterstützen.

Was können wir von SSE-Software dabei leisten?
(Wie können wir von SSE-Software Sie dabei unterstützen?)
Bitte beachten Sie hierzu unsere gesonderte Kundeninformation zur Kasensicherungsverordnung 2020 für AFS-Softwareprodukte. Bei steuerrechtlichen sowie weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Was müssen Sie als Unternehmer sicherstellen?
1. Einsatz von Kassen mit Unterstützung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gem. KassenSichV.

Sofern Sie noch kein Angebot angefordert haben, melden Sie sich bitte kurzfristig bei uns!

Um Lieferengpässe zu vermeiden, empfehlen wir die kurzfristige Bestellung der notwendigen Soft- und Hardwarekomponenten.

Ihre persönlichen Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen auch gerne unter der 02064 / 8 29 06 -0 zur Verfügung.

Rechtlicher Hinweis (Rechtsberatung):
Bereitgestellte Unterlagen, technische Dokumente sowie Erklärungen dienen lediglich der Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird nicht übernommen.

Supportende für den regulären Support von Microsoft SQL Server 2019

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AFS-Manager SQL Update  X11.2 verfügbar für ERP & POS

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TSE Zertifikate laufen ab!!! (AFS-Kassensysteme)

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Mitteilungspflicht für Kassensysteme (KFM) §146a AO

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Zertifizierte IT-Sicherheit nach CERT+ (IT-Sicherheitsaudits)

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IT-Sicherheit: KBV-konforme Lösungen für Arztpraxen

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E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 (E-Rechnung)

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Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

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